Verbot der Haltung gefährlicher Tiere in Hessen ist Gesetz !


Mit Wirkung vom 9. Oktober 2007 ist in Hessen das Halten "gefährlicher Tiere" in Privathand per Gesetz verboten ( HSOG - Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ).

Unter diese Regelung fallen komplett alle Arten der Giftschlangen, alle Arten der Krokodile sowie etliche Arten von Riesenschlangen, Arachnidae ( Spinnen, Vogelspinnen, Skorpione etc. ), Helodermatidae, Dendrobaten und Schildkröten ( Schnapp- und Geierschildkröten ).
Genaueres unter   Artenliste Hessen   und   Merkbatt Hessen  .

Ausgelöst durch eine Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion kam es im Verlauf des Jahres 2007 zu einer Anhörung vermeintlich sachverständiger Einrichtungen und einer Gesetzesverabschiedung am 28.9.2007.
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde DGHT e.V. als weltweit größte Vereinigung von Terrarianern und Wissenschaftlern hat ihre Unterstützung angeboten, erwünscht war sie offensichtlich nicht !
Statt dessen wurde Organisationen wie z.B. "Pro Wildlife" Gehör geschenkt.

Eines muss hierbei klar sein : Organisationen wie "Pro Wildlife" benutzen die Diskussion, um das Halten gefährlicher Tiere als einfachen Hebel, um letztendlich die Haltung aller "Exoten" ( also auch Kornnattern, Königspythons, Bartagamen etc. ) in deutschen Haus-
halten verbieten zu lassen.
Das ist erklärtes Ziel !

Das bedeutet : dieses Gesetz zielt in letzter Konsequenz auf uns alle ab !!

Wir lassen uns dies nicht länger bieten und werden uns wehren !

Gemeinsam mit unseren Arbeitsgemeinschaften Krokodile und Schlangen, dem Serum-
depot Berlin e.V. und der Online-Community Schlangengrube.de sowie den Veranstaltern der Terraristika organisieren wir die erforderlichen Mittel, um wirkungsvoll vorgehen zu können.

Wir werden gegen das Land Hessen klagen !

Die ersten rechtlichen Schritte wurden durch einen anonymen Spender finanziert.
Wir können die erforderlichen Mittel für den Rechtsstreit und die Durchführung aber nicht aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren.
Daher bitten wir alle Mitglieder der DGHT und selbstverständlich auch alle anderen Interessierten um eine Spende, um diesen Rechtsstreit zu finanzieren.

Wenn jeder Halter nur einige Euro spendet, die treuhänderisch auf unserem Konto verwaltet werden, können wir eine Klage finanzieren, die nach Aussage der Anwälte durchaus Erfolg verspricht.

Spenden Sie noch heute auf das Konto der DGHT bei der

Dresdner VR-Bank ( BLZ 850 900 00 )
Konto  3514731003
IBAN : DE28850900003514731003, BIC : GENODEF1DRS,
Stichwort "Hessen"

Unterstützen Sie uns jetzt, bevor es zu spät ist !



DGHT e.V.
AG Krokodile
AG Schlangen
AG Anuren
Schlangengrube.de
Serumdepot Berlin e.V.
Terraristika





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